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Wetteraukreis
Friedberg
  • Gesamtanlage
Burgareal

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage Friedbergs umfasst die Burg, den Stadtkern, wie er sich bis zur Zeit um 1300 entwickelt hatte, und Erweiterungsgebiete vom Ende des 19. und Anfang des 20. Jhs. im Süden der Stadt. Bei der Begründung der Gesamtanlagen überlagern sich allgemeinere geschichtliche Aspekte der territorialen Gliederung in der Wetterau mit konkreter auf den Ort zu beziehenden Stadtbaugeschichte (planmäßige Stadtanlage) und Stadtbaukunst (das Stadtbild insgesamt oder als Detail auch die Mainzer-Tor-Anlage). Die historischen Vorstädte wurden bei der Ausweisung der Gesamtanlagen nur im Falle der Mainzer-Tor-Vorstadt berücksichtigt und auch nur in der überformten Gestalt des 19. und 20. Jhs. In der Vorstadt zum Garten gibt es einige Kulturdenkmäler, Fachwerkbauten des 18. Jhs., als Hinweis auf den geschichtlichen Status des Siedlungsflecken westlich der Burg. Sein Wandel zur Arbeitervorstadt ab Ende des 19. Jhs. ist anhand der bestehenden Haustypen jener Zeit noch nachvollziehbar. 

Das Burgareal

Die wesentlichen Elemente der Burg sind auch als einzelne Kulturdenkmäler geschützt (vgl. unter "In der Burg"). Dazu gehören sämtliche erhaltene Wehrbauten einschließlich der Toranlagen im Norden und im Süden, die ehemaligen Burgmannensitze im Binnenbereich der Burg, ferner der Burgbrunnen und die Burgkirche dort ungefähr im Zentrum. Die Abgrenzung der Gesamtanlage orientiert sich an den kurzen, steilen Hängen an den drei offenen Seiten der Burg. Im Anschluß an die äußere Ringmauer machen sie die natürliche Eignung des Standorts für eine Verteidigungsanlage deutlich. Eine Veränderung im Umfeld der Burg zog die 1840 vorgenommene Umlenkung des Wagenverkehrs aus Friedberg Richtung Norden nach sich. Die Usagasse wurde als Hauptverkehrsader durch eine neu trassierte Chaussee abgelöst. Die heutige Gießener Straße schnitt in den westlichen Burghang ein, umfuhr ihn im Norden und verband sich nach einer Schleife wieder mit dem von der Usagasse kommenden Weg. Trotz der durch ihren Bau erforderlichen Veränderungen im unmittelbaren Umfeld der Burg kann die Gießener Straße selbst auch als denkmalwert gelten. Sie dokumentiert den Anfang des 19. Jahrhunderts vielerorts zu beobachtenden Verkehrswegeausbau. In die Gesamtanlage der Burgumgebung wurde sie einbezogen.

Am nördlichen Burghang zeichnet sich der ehemalige Burgfriedhof noch als Geländeterrasse ab. Er wurde ab 1837 nicht mehr belegt. Für die seit 1834 politisch vereinigten Gebietskörperschaften Burg und Stadt Friedberg war ein neuer gemeinsamer Friedhof östlich vor dem Standort des Fauerbacher Tores angelegt worden.

Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließen die Friedberger Burggrafen den Zwinger im Nordosten und im Osten als Garten anlegen. Den Anfang machten Blumenrabatten auf der Rückseite des Burggrafenamtes. Seine endgültige Form gewann er durch eine 1754 erbaute Brücke, die auf der Höhe wieder des Burggrafenamtes die innere und äußere Ringmauer verband und den langen östlichen Zwingerabschnitt unterteilte. Von der Brücke ergab sich nach Norden ein Blick auf einen geraden bachartigen Wasserlauf, nach Süden auf ein längsrechteckig eingefaßtes Wasserbecken. Neben diesen künstlichen Motiven richtete sich das Interesse auf die umgebende Landschaft, für deren Betrachtung verschiedene Aussichtspunkte geschaffen wurden. Der Burggeometer Carl Bindernagel veränderte Anfang des 19. Jahrhunderts den geometrisch-barocken Garten im Ost-Zwinger zugunsten einer freieren, mehr landschaftlich verstandenen Anlage. Er sah auch ihre Ausdehnung in den südlichen Zwinger vor, was aber erst in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts verwirklicht werden konnte und auch nur im östlichen Abschnitt. Der westliche war nach seiner Verkleinerung durch den angesprochenen Chausseebau von 1840 dazu nicht mehr geeignet. Im Zusammenhang mit den beiden Ringmauerzügen der Burg wird der Garten auch als Kulturdenkmal gewürdigt.

Die Anwesen im Innern der Burg waren ursprünglich in den meisten Fällen hofartig, häufig auch mit kleinen eingeschlossenen Gärten. Die öffentliche Nutzung vieler Burggebäude mit den Erfordernissen leichter Zugänglichkeit und von Parkplätzen hat die alten Abgrenzungen obsolet gemacht, so daß sich das gesamte Gelände gegen seinen historischen Charakter mittlerweile sehr offen präsentiert.

Die Nahtstelle zwischen Burg und Stadt war in vergangener Zeit heftig umkämpft. Nach der Zerstörung der Burg im 13. Jahrhundert konnte die Stadt zwar zunächst ihr Territorium unmittelbar bis an die äußere südliche Ringmauer ausdehnen, mußte aber einen Teil vor dem nicht mehr bestehenden äußeren südlichen Burgtor wieder abtreten, eine Fläche, die unter der Bezeichnung "Freiheit" in die Friedberger Stadtgeschichte eingegangen ist. Die Burg errichtete dort eine Schanze zur Sicherung ihres Stadttores. Nach deren Beseitigung hatten sich im 18. Jahrhundert die Bürger dort zur Huldigung des Burggrafen zu versammeln, ferner unterhielt die Burg an der jetzt freien Stelle einen Garten und einen Reitplatz. Nach der politischen Vereinigung von Burg und Stadt wurde das Gelände der Bebauung zugänglich gemacht, es entstand dort die mittlerweile beträchtlich erweiterte Lehranstalt des evangelischen Theologischen Seminars. Dessen erstes Gebäude von 1848 steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz (vgl. Kaiserstraße 2). Es bleibt zu bedauern, daß das einst konfliktträchtige Verhältnis von Burg und Stadt hier nicht mehr deutlicher zur Anschauung kommt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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