Bereich zwischen Garten- und Mittelstraße
Mittelstraße, Ansicht von Südosten
Gesamtanlage Linter, Alte Straße von Westen
Langgasse, Ansicht von Südwesten
Langgasse, Ansicht von Nordosten
Gesamtanlage Linter, Mainzer Straße, Ansicht von Südosten
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Linter
  • Gesamtanlage Linter

Den historischen Ortskern bezeichnen neben dem zentralen Abschnitt der Bundesstraße (Mainzer Straße) die südlich davon liegenden, ein trapezförmiges Geviert umschließenden Straßen von Langgasse, Mittelstraße und Gartenstraße. Zwar entwerten wenig angepasste Neubauten das geschichtlich gewachsene Umfeld, jedoch blieben in diesen Bereichen noch etliche Hofreiten des 18. und 19. Jahrhunderts erhalten. Zwar wurden vor allem die Wohnhäuser zumeist verputzt bzw. verkleidet, jedoch verweisen die kleinformatigen Kubaturen, die Fensterstellungen sowie die schlichten Satteldächer der Häuser Mainzer Straße 29, 30, 33, 36, 37, 38, 47, Langgasse 2, 4, 8, 20 sowie Mittelstraße 10 auf ein höheres Alter. Oft blieben auch die Nebengebäude, vor allem die teilweise großformatigen, zumeist aus dem 19. Jahrhundert stammenden Scheunen erhalten - sie sind für das Ortsbild von großer Wichtigkeit.

Einzelne bäuerliche Wohnhäuser wurden - vor allem an der Hauptstraße im späten 19. oder frühen 20. Jahrhundert erneuert (Mainzer Straße 31 und 55). Hierzu zählt auch das originelle, mit Stuckornamenten des barockisierenden Jugendstile reich verzierte Haus Mittelstraße 9. Andere Ziegelbauten des 19. Jahrhunderts wurden ihrer Dekorformen beraubt. Zu den bedauerlichen Verlusten zählt das in der Mittelstraße gelegene Backhaus, welches 1960 niedergelegt wurde.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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