Bleichstraße 27
Bleichstraße 27
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Bleichstraße 27
  • Bleichstraße 27B
  • Bleichstraße 27A
Flur: 4
Flurstück: 292

Qualitätvolles dreigeschossiges Wohnhaus auf quadratischem Grundriss mit leichter Mittelbetonung durch paarweise zusammengefasste Fenster. Historistischer Bau in Anlehnung an italienische Palazzoarchitektur der Renaissance. Die Fassade des durch Ecklisenen gerahmten Baukubus ist durch umlaufende Gesimse in nach oben niedriger werdende Geschosse unterteilt. Das betont hohe Erdgeschoss, das durch ein gesondertes Kellergeschoss eingeleitet wird, ist in flächiger Manier mittels fascierter Putzarchitrave binnengegliedert. Die hochrechteckigen, in flachen Sandsteinnischen stehenden Erdgeschossfenster (mit aufgeputzten scheitrechten Stürzen und diamantierten Schlusssteinen) werden durch unter ihnen angebrachte rechteckige Felder optisch verlängert. Besonders hervorgehoben: die ädikulaartig gerahmten Fenster der Beletage, die links und rechts von auskragenden Dreieckgiebeln, in der Mitte von gesprengten Segmentgiebeln (mit eingestellten Gefäßen) bekrönt und zusätzlich von Konsolen getragen werden. Die Fensterfassungen selbst stehen hier, wie in den anderen Geschossen direkt auf den Gesimsen auf. Glücklicherweise sind die Originalfenster im Erdgeschoss noch erhalten. Sie sollten als Vorbild für die Erneuerung der übrigen Fenster dienen. Der Putz - zur Zeit in desolatem Zustand - sollte nach Maßgabe des originalen Bestandes behutsam wiederhergestellt werden. Zusammen mit dem Nebengebäude (ehemals Werkstatt) Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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