Ebelstraße 7
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Ebelstraße 7
Flur: 5
Flurstück: 140/1

Aufwendig gestaltetes, villenartiges Eckhaus in Klinkerbauweise. Mittelrisalit mit geschweiftem Giebelabschluss und dreigeschossiger hölzerner Balkonkonstruktion an der Hauptfassade zur Liebigstraße. Turmartiger, zweigeschossiger Dreieckerker mit gestufter Konsole und steilem Pyramidendach zur Nebenfassade an der Ebelstraße. Die Gesamterscheinung des historistischen Baus wird in besonderer Weise durch Material- und Farbwirkung bestimmt: Gelblich brauner Klinker für den Baukörper, dunkelroter Sandstein für Zier- und Gliederungselemente, dunkles Grau am polygonal gemauerten Lungsteinsockel. Hinzu kommen die leider heute zu hell abgesetzten Putzfelder und der Putzfries (beide mit stark stilisierter Schablonenmalerei), die dunkel gehaltenen Holzteile des Balkons und die Schieferdeckung des Daches. Vorwiegend renaissancistische Elemente, wie der in Voluten auslaufende Giebel, die differenzierte Horizontalgliederung mittels umlaufender Gesimse, die phantasievoll und abwechslungsreich gestalteten Fensterfassungen (EG: sattelbogenförmiger Architrav; Obergeschosse: profilierte Flachbogenlaibung mit Schlusssteinen; Giebel: blendbogengerahmtes Zwillingsfenster) beleben das Haus. Besonders die durch Sandsteinquader und Klinker angedeuteten, flach genischten Blendarkaden, die die übereinander liegenden Fenster in Parterre und Beletage zusammenbinden, bzw. weiträumig umschließen, lassen einen interessanten Wandaufbau entstehen. Das gut erhaltene und gepflegte Haus (um so ärgerlicher die falsche Fensterwahl und die "Farbübungen" im Sockel) prägt das architektonische Umfeld und das Straßenbild in erheblichem Maße. Zusammen mit Vorgarten und originaler Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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