Hein-Heckroth-Straße (Bergstraße) 3
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Hein-Heckroth-Straße 3
Flur: 4
Flurstück: 37

Schlichtes, zweigeschossiges Wohnhaus mit hohem Walmdach. Das kurz nach dem 2. Weltkrieg anstelle eines

gründerzeitlichen Hauses errichtete, qualitätvolle Haus steht in der Tradition der späten 1920er und 1930er Jahre. Der kubische Bau scheint wie aus einem Block gearbeitet, die wenigen, vorwiegend querformatigen, dem Quadrat angenäherten Fenster sind gleichsam eingeschnitten. Einige wenige Gestaltungsmerkmale verweisen bereits auf die 1950er Jahre: So das mittels einer fein profilierten Fensterlaibung zu einer optischen Einheit zusammengefasste zentrale Drillingsfenster, das sich aus eng nebeneinander gestellten, schmalhochrechteckigen Einzelfenstern zusammensetzt. Rudimentäre Formen, wie die konsolartigen Auszüge unterhalb des Fensters, der sorgfältig aus Lungsteinen gemauerte Sockel und die Lungsteineinfriedung mit maßvoll geschwungenen Metallaufsätzen zeigen, dass der Bau insgesamt einem für Gießen typischen Traditionalismus verpflichtet ist, der der eher konservativen Grundhaltung der Gießener Bevölkerung, die gerne auf Bewährtes zurückgreift, entspricht. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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