Heidelberger Straße 9
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Heidelberger Straße 9
Flur: 6
Flurstück: 381/1

Barockisierende, bereits 1886 errichtete Villa südlich der Altstadt. Eingeschossiger Putzbau über Sockel, Mansardwalmdach mit großen Fenstergaupen. Schieferdeckung. Die Fassaden regelmäßig gegliedert, Kanten mit gefugten Quadern, die Hauptfassade zur Heidelberger Straße mit betonter Mittelachse, d. h. Lisenenrahmung und in die Mansarde reichender, gesprengter Giebel, der das Mansardfenster einbindet; dieses hier mit Dreiecksgiebel. Unter den Fenstern die Brüstungen mit Balustern. Der neobarocke Villenbau wurde wahrscheinlich von dem Direktor der Großherzoglichen Landesbaugewerkschule Darmstadt, Hermann Müller, entworfen. Von diesem stammt auch die Villa Rodensteinstraße 28. Wie diese fällt der Bau in der Reihe der Bergsträßer Landhäuser stilistisch aus dem Rahmen und ist von besonderer baukünstlerischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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