Ludwigstraße 29, Straßenansicht
Ludwigstraße 29, Rückseite mit Balkonanbau (vor 1992)
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Ludwigstraße 29
Flur: 4
Flurstück: 281

Stattlicher, dreigeschossiger Wohnhauskubus. Der vor 1896 erbaute renaissancistische Bau hat einen flachen, zweiachsigen Mittelrisalit und einen reich verzierten Risalitgiebel. Trotz gequaderter Eckpilaster ergibt sich aus der Abfolge der Gesimse (Sockelgesims, profiliertes Gurtgesims, Kranzgesims mit Zahnschnitt) eine klare Betonung der Horizontale. Auch die Polsterquaderung des Sockels sowie die Putzquaderung des Erdgeschosses verstärken diesen Eindruck. Nicht zuletzt die aufwendig und differenziert gestalteten Fensterfassungen (Erdgeschoss: Flachbogenfenster mit keilförmigem Schlussstein und konsolgestützten Sohlbänken; Beletage: Rechteckfenster mit Dreiecksgiebelverdachung und optischer Verlängerung durch verzierte Brüstungsfelder; Obergeschoß: Rechteckfenster mit konsolgestützten und durch Friese verzierten Sohlbänken) unterstreichen den noblen Gesamteindruck, der durch die erneuerten, aber schlecht angepassten Fenster (Untergeschoss, Beletage) und die zu kontrastreiche Farbgebung gestört erscheint. Der hölzerne, verandaähnliche Balkonanbau an der Rückseite wurde in jüngerer Zeit verkleidet bzw. mit Fenstern zugesetzt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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