Ludwigstraße 30+A
Ludwigstraße 30+A
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Ludwigstraße 30
  • Ludwigstraße 30A
Flur: 4
Flurstück: 228/1

Repräsentatives, dreigeschossiges Wohnhaus mit breitem, nur leicht vorspringendem Mittelrisalit und flacher Dreieckgiebelbekrönung. Der in prominenter Lage gegenüber dem Universitätshauptgebäude gelegene, großvolumige Bau hebt sich durch seine aufwendige Gestaltung imposant von den umliegenden Gebäuden ab. Neben renaissancistischen Stilmerkmalen (Ädikulafenster, Eckpilaster und Zahnschnitt) kommen auch barockale Motive mit ins Spiel: So sind die Säulenschäfte und die Pilaster durch würfelartige Kompartimente unterbrochen. Auch der an zentraler Stelle angebrachte Balkon (auf großen Konsolen ruhend) zeigt barocke Formen im Umriss und in den kleinteilig-filigranen Verzierungen der Brüstung. Der insgesamt qualitätvolle Bau wird durch die brutale Gestaltung und Farbgebung der Ladenzone (übergroße, querformatige Fenster), die jede Maßstäblichkeit vermissen lässt, erheblich gestört. Auch der seitlich angebrachte Treppenaufgang mit seiner "rustikalen" Verdachung und die schlecht gestalteten Fenster sollten entfernt werden. Das im Hinterhof liegende Nebengebäude einer ehemaligen Druckerei ist mit seiner vom Jugendstil beeinflussten, von Historismen (gotisierende und renaissancistische Elemente) geprägten Giebelfassade für Gießen singulär. Der originelle, durch seinen roten Sandsteinschmuck aufgelockert erscheinende Klinkerbau (Flachbogenfenster, Freitreppe) ist daher unbedingt schützenswert und sollte mit passenden Fenstern ausgestattet werden. Beide Häuser sind Kulturdenkmäler aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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