Ludwigstraße 73
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Ludwigstraße 73
  • Ludwigstraße 75
Villa Bänninger
Flur: 5
Flurstück: 227/2

Das repräsentative, im allgemeinen als „Villa Bänninger" bezeichnete „großbürgerliche" Haus erbaute sich Georg Hess, Brauereidirektor der nahe gelegenen Actienbrauerei (heute Betriebsgelände der Firma Poppe & Co). Die Villa wechselte mehrmals den Besitzer (Zobel, Justizrat W. Grünewald, Fabrikant Bänninger, Dr. Pauly). Der stattliche, auf gequadertem Sockel errichtete Bau liegt auf einem großen, parkartig gestalteten, stark ansteigenden (terrassiert) Grundstück. Seine der Wilhelmstraße zugekehrte Hauptfassade ist so exponiert, dass sie auf größere Entfernung wirkt: ins Auge springt zunächst der reich gestaltete, risalitartige Vorbau mit dem polygonalen Erker (Änderung von 1910) und dem renaissancistischen, zweifenstrigen Ziergiebel. Während die meisten Zierformen, u.a. die Fensterverdachungen (Dreiecksgiebel, Segmentgiebel, diamantierte Schlusssteine) und die seitlich angeordneten Pilaster, dem klassizistischen Formeninventar entliehen wurden, zeigt das Mansarddach mit seinen Ochsenaugen barocke Einflüsse. Die etwas schmalere, fast fensterlose Fassade zur Ludwigstraße wird durch die dreibogige, vermauerte Loggia mit Balkon bestimmt. Über dieser erhebt sich ein risalitartiger, mit Fenstern versehener, giebelbekrönter (Segmentgiebel, gesprengter Dreieckgiebel mit eingestelltem Obelisk) Vorbau. Die ursprünglich schlicht gehaltene Eingangssituation erhielt durch die 1910 angebaute Veranda und durch die gerundete Freitreppe (filigran gestaltetes Vordach mit Glasdeckung) eine großzügigere, fast mondäne Ausgestaltung. Bedeutend, weil unikär in seiner Art, das gut erhaltene, idyllische Gärtnerhaus (Klinker, Zierfachwerk) mit dem Garagenanbau von 1919. Die weitgehend original erhaltene Innenausstattung ist unbedingt schützenswert, da sie in einzigartiger Weise den Lebensstil der gehobenen Bürgerschicht dokumentiert. Einschließlich der qualitätvollen Einfriedung und dem alten Baumbestand ist das Anwesen Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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