Stadtbefestigung, erhaltener Abschnitt des westlichen Mauerverlaufs; von Tränkgasse aus
Stadtbefestigung, erhaltener Abschnitt des nördlichen Mauerverlaufs; seitlich Steinweg 4
Stadtbefestigung, erhaltener Schalturm auf der Parzelle Marktplatz 15
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Wetteraukreis
Münzenberg
  • Burggärten
  • Steinweg 1
  • Marktplatz
  • Hirschgärten
Stadtbefestigung
Flur: 1, 4
Flurstück: 215/2, 227, 285, 293, 23, 38

Zusammen mit der Burg Münzenberg entstand auf deren Südseite eine erste Burgmannensiedlung, die sogenannte Altstadt. Spätestens seit dem 14. Jahrhundert soll sie von einer Mauer umgeben gewesen sein. Einer der Durchgänge war die erhaltene Altstädter Pforte im Westen der Altstadt. Nach Norden verbindet ein gleichfalls erhaltener Mauerzug den Pfortenbau mit der Burg. Vorgelagert ist die Einfriedung des „Hirschgartens", eines Tiergartens, der 1423 zum ersten Mal überliefert wird. Im Osten der Altstadt, von der es keine weiteren Baulichkeiten mehr gibt und deren unregelmäßiger Umriß von dem Rechteck eines jüngeren Gutshofes (Hattsteiner Hof) überlagert wird, ist ein weiterer Abschnitt der Befestigungsmauer erhalten.

Die Stadtentwicklung Münzenbergs verlagerte sich noch im 12. Jahrhundert von der Süd- auf die Nordseite der Burg (Neustadt). Dem älteren Kern um den Kirchhof folgte eine erste Erweiterung mit dem länglichen Marktplatz als Orientierungsachse. Es ist anzunehmen, daß mit der ersten Überlieferung Münzenbergs als Stadt 1244 die beiden angesprochenen Gebiete auch von einer Mauer umgeben waren. Von dieser, in der nachfolgenden Zeit vermutlich verstärkten Stadtbefestigung sind zwei runde Schaltürme erhalten. Ein inzwischen isoliert stehender Turm am östlichen Stadtrand sowie ein weiterer an der Nord-West-Eke des alten Stadtgebietes, der auch noch in anschließende Mauerabschnitte eingebunden ist. Ein letzter Überrest des Mauerverlaufs um die Münzenberger „Neustadt" ist im Süd-Osten anzutreffen. Er stößt dort auf die Befestigung der eingangs angesprochenen „Altstadt". Zum besseren Verständnis der Stadtmauerrelikte sei auf den abgebildeten Rekonstruktionsversuch aus dem Geschichtlichen Atlas Hessen verwiesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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