Stephanstraße 12
Stephanstraße 12
Lade Kartenmaterial...
Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Bismarckstraße 21
Liebigschule (Haus A)
Flur: 4
Flurstück: 184/2

Ehemalige Oberrealschule, heute Haus A der Liebigschule. Die lateinlose Realschule, die Vorläuferin der heutigen Liebigschule, wurde 1914 in zwei Anstalten, das Realgymnasium an der Ludwigstraße und die Oberrealschule an der Stephanstraße, aufgeteilt. Noch vor der Trennung beider Schulen entstand 1899 ein dreigeschossiger Erweiterungsbau, in dem vor allem die Fachräume für Physik und Chemie untergebracht waren. Dieser historistische von Klassizismen geprägte Bau bildet den Kern der später erweiterten Anlage. Seine Hauptmerkmale sind die in Sandstein ausgeführten, in den Obergeschossen stockwerkübergreifend zusammengefassten Fensterbänder (Erdgeschoss: Rundbogenfenster mit gequadertem Gewände; 1. Stock: pilastergerahmte, hochrechteckige Fenster; 2. Stock: säulengerahmte Arkadenfenster), der risalitartig hervorgehobene Trakt zur Bismarckstraße und das turmartig überhöhte, zum Hof orientierte Treppenhaus. Ein typischer Vertreter des historisierenden Jugendstils ist der mit seiner Hauptfassade auf die Stephanstraße ausgerichtete Erweiterungsbau von 1912. Charakteristisch der lang gestreckte, mit einem steilen Dach, einem Mittelrisalit und großen, paarweise angeordneten Flachbogenfenstern versehene Haupttrakt. Die gesamte Dachlandschaft ist nach einem schweren Bombenschaden nachhaltig gestört: so ist der früher barockal geschweifte Giebel stark vereinfacht, die mit Türmchen besetzten Gaupen und der zentrale, achteckige Dachreiter sind ganz verschwunden. Wegen seines hohen Erinnerungswertes, seiner geschichtlichen Bedeutung und seiner künstlerischen Qualität (Bau von 1899) sind die erwähnten Teilbauten der Liebigschule samt der Einfriedung zur Stephanstraße und samt den erhaltenen Originalteilen der Innenausstattung (Treppenhäuser, Wandbrunnen) Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.