Stephanstraße 21
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Stephanstraße 21
Flur: 4
Flurstück: 257/1

Dreigeschossiges, giebelständiges Mietwohnhaus mit qualitätvoller Jugendstilfassade. Das in den Proportionen an den Nachbarbau erinnernde Haus ist weitgehend original erhalten. Ausschlaggebend für die gute Gesamtwirkung ist auch hier der abwechslungsreiche und phantasievolle Einsatz dünn aufgetragenen Putzes. Besonders auffallend die auch an den Seiten sich fortsetzende feine Putzriefelung, die bis zur Höhe der Sohlbänke im 1. Stock hochgezogen wird. Darüber glatter Putz, der durch flache, ausgesparte Felder und durch appliziert wirkende Ornamentik belebt wird. Wirkungsvoll herausgehoben ist der linksseitige Risalit mit Nischenbalkonabschluss und weit vorkragender Gesimsverdachung. Sämtliche Fenster, im übrigen fast alle original erhalten, sind Zwillings- (rechts) oder Drillingsfenster (links). Im Giebelfeld sind sie zu einer Fensterzone zusammengezogen, die durch Säulen, flächenhafte Rahmung und zentrales Schmuckmotiv hervorgehoben erscheint. Herausragende Zierelemente sind das florale, schwertlilienförmige Jugendstilelement und die beiden stilisierten, bärtigen Masken, die, übereckgestellt, die Balkonnische flankieren. Zusammen mit dem Vorgarten und der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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