Stephanstraße 47
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Stephanstraße 47
Flur: 4
Flurstück: 353/1

Dreieinhalbgeschossiges, giebelständiges Mietwohnhaus. Das als Doppelwohnhaushälfte mit Stephanstraße 45 geplante Haus erscheint insofern fragmentarisch, als die linke Haushälfte, die mit einem linksseitigen Turmerker den Auftakt bildete, durch einen Neubau ersetzt ist. Der Bau zeigt in seiner heutigen Gestalt eine betont steile Proportionierung, die durch den zweigeschossigen, linksseitigen Polygonalerker und durch den steil geschweiften Mansardgiebel zusätzlich gesteigert erscheint. Charakteristisch für den schmalen, aber in die Tiefe gehenden Haustyp ist die rechtsseitige Durchfahrt und die damit in Zusammenhang stehende, asymmetrische Verteilung der Fenster. Erwähnenswerte Details des barockal gefärbten Jugendstilbaus sind die wellenförmige Rustizierung des Sockels, der weit über die Sohlbänke des Erdgeschosses hochgezogene Rauputz, das originale Eingangstor mit darüberliegender Kartusche (Datierung), die rundbogigen Zwillingsfenster unterhalb des Erkers und der querovale Okulus im oberen Giebelfeld. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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