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Dreigeschossiges Wohnhaus mit hohem Mansarddach, geschweiftem Giebel, konkav geschwungenem Erker und loggienartigern Vorbau im Erdgeschoss. Nach Abnahme der gesamten schmückenden Jugendstilornamentik wirkt der steil proportionierte Bau betont massiv und abweisend. Besonders negativ sind die Eingriffe im Bereich der ehemals phantasievoll gestalteten Balkone. Auch die Verklinkerung des Sockels, der hässliche Einheitsputz, die Missgestaltung der Fenster und nicht zuletzt die sterile Einfriedung des Vorgartens sind der Gesamterscheinung abträglich. Trotz dieser gravierenden, doch teilweise reversiblen Mängel ist das Haus aufgrund seiner imposanten Übereckansicht (Hauptgiebel, abgerundete Ecksituation und Treppenhausgiebel schließen sich optisch zusammen) Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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