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Viergeschossiges Wohnhaus des späten Jugendstils mit mittigem Balkonerker und rundbogiger Durchfahrt. Die ursprünglich durch flach reliefierte, lisenenartige Bänder und rechteckige Felder gegliederte Fassade hat heute einen flächigen Einheitsputz, so dass die teils hochrechteckigen (Obergeschoss), teils annähernd quadratischen Fenster (1. und 2. Stock) in viel zu starken Gegensatz zur Wand treten. Besonders negativ für die Gesamterscheinung wirkt sich auch das Fehlen der Sprossen bei den relativ großformatigen Fenstern aus. Trotz dieser Mängel ist das Haus nicht zuletzt wegen seiner schönen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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