Gaffkystraße 5
Gaffkystraße 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Gaffkystraße 5
  • Aulweg 128
Heilstätte Seltersberg
Flur: 7
Flurstück: 159/5, 159/6

Heilstätte Seltersberg (Heilstätte für Tuberkulose der Oberen Luftwege). Als europaweit einzige Einrichtung ihrer Art entstand diese Spezialklinik auf Betreiben des Heilstättenvereins für Hessen-Darmstadt, der schon 1913 die benachbarte Lupusheilstätte (Leiter: Prof. Albert Jesionek) errichtet hatte. Das viergeschossige, im Bereich des Eckrisalites auf viereinhalb Geschosse ansteigende, modern gestaltete Gebäude (früher Körnerstraße 8) besteht aus zwei lang gestreckten, rechteckigen Baukörpern, die übereck im rechten Winkel zueinander stehen. Mit dem sich nördlich daran anschließenden Wirtschaftsgebäude und dem geschwungenen Verbindungsbau ergab sich vor deren Abbruch eine interessante Grundrissgestaltung. Über dem qualitätvollen Erdgeschosssockel aus dunkelbraunen Eisenklinkern erheben sich die stark kontrastierenden, in hell gelblichem Naturkratzputz ausgeführten Obergeschosse. Weit auskragende, verschieden stark ausgeprägte, mit den Risaliten verkröpfte Sandsteingesimse fassen die Geschosse derart ein, dass dabei der Eindruck einer Höhenstaffelung und des sukzessiven Zurückweichens entsteht. Dieser starken Horizontalbetonung steht im Bereich der Risalite eine, die Fenstervertikal einbindende Lisenengliederung entgegen. Die Flachdächer der Anlage konnten für Licht-, Luft- und Sonnenbäder genutzt werden. Wirkungsvoll die expressionistisch gestaltete, abgetreppte Eingangssituation mit Datierungstafel (18. VII. 1928). Das gut gestaltete, aufgrund seiner exponierten Lage auf dem Seltersberg weithin sichtbare Gebäude ist zusammen mit den großen Grünflächen des Areals Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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