Grünberger Straße 143
Grünberger Straße 143
Inneres im ursprünglichen Zustand
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Grünberger Straße 143
  • Grünberger Straße
Volkshalle
Flur: 53
Flurstück: 5/14, 5/23

Festhalle auf dem Trieb. Die seit 1945 unter dem Namen Miller-Hall als amerikanisches Sportzentrum genutzte Halle wurde auf einem der Bergkaserne schräg gegenüberliegenden Areal (ehemaliger Exerzierplatz) zwischen der damaligen Kaiserallee und dem Alten Rödgener Weg errichtet. Sie war laut der Satzung des Volkshallenvereins „zur Benutzung bei turnerischen, sportlichen und sonstigen Veranstaltungen sowie bei Ausstellungen jeder Art bestimmt", wurde aber schon in den späten Jahren der Weimarer Republik und besonders während der NS-Zeit vor allem für politische Großveranstaltungen genutzt (1. Hitler-Rede in Gießen am 9.11.31). Ähnlich wie das Stadttheater und das Volksbad wurde das Gebäude durch den Verkauf von Anteilscheinen an die Bevölkerung finanziert.

Die als Stahlbetonskelettbau mit Dreigelenkbindern (System Meltzer) ausgeführte Halle ist mit ihrer symmetrischen Eingangsseite zur Grünberger Straße orientiert. Ein freies, über eine breite Freitreppe erreichbares Vorfeld rührt zu dem zentralen, dreiportaligen Haupteingang, der von zweigeschossigen, flachgedeckten Vorbauten flankiert wird. Hauptgestaltungs- und Gliederungselemente sind die flachen, stockwerkübergreifenden Wandpilaster, die parallel zum dreifach geknickten Dach verlaufenden, schmalen Fensteröffnungen der Halle und die durch glasierte Wandkacheln dunkel abgesetzte Eingangsnische. Die drei annähernd quadratischen, von Kassenfenstern gerahmten Portale haben trapezförmige Oberlichter. Expressionistisch beeinflusste Reliefplatten mit stark stilisierten, nackten Ganzfiguren (links Frau, rechts Mann) auf spitzwinklig gestaltetem Hintergrund sind über den Pfeilern der mittleren Tür angebracht. Die funktionsgerechte Konzeption des Baus zeigt sich vor allem im Innern: Die Dachkonstruktion ist sichtbar, eine tribünenartige, im Abstand von 7,5 m durch Pfeiler gestützte Galerie umgibt die Halle auf drei Seiten. Einschließlich der schräg auf das Gebäude zulaufenden, oben abgeschrägten Betonmauern ist die Volkshalle Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulieben und stadtgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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