Unterhof 19-23
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Unterhof 19
  • Unterhof 23
  • Unterhof 21
Flur: 10
Flurstück: 131/10, 131/11, 131/9

Langgestrecktes, zweigeschossiges Arbeiterwohnhaus mit drei Wohneinheiten. Die für „Aufsichtsbeamte des Gießener Braunsteinbergwerkes" errichtete Wohnanlage gehört zum sog. Unterhof des seit 1843 bestehenden Fernieschen Bergwerkes (1907 über 700 Arbeiter), das auf dem Gebiet des heutigen Bergwerkswaldes Braunstein und manganhaltige Eisenerze (Zuschlagerz für bestimmte Eisensorten, Jahresproduktion 1907 ca. 100.000 t) abbaute. Das Zentrum des symmetrisch gestalteten Gebäudes bildet ein risalitartiger Giebelbau, an den zu beiden Seiten traufständige Haushälften mit seitlichen Krüppelwalmen angebaut sind. Dekorative rote Ziegelbänder und -friese, die sich in scharfem Kontrast von den hellen Ziegelwänden absetzen, schmücken und gliedern den Bau. Auch die Fenster - durchweg flachbogig - sind mit roten Ziegeln umrandet. Alle drei Eingänge befinden sich an der Hausfront. Die kleinen Freitreppen, die ursprünglich hölzerne Überdachungen hatten, sind nun mit Eisen-Glas-Konstruktionen überdeckt. Trotz etlicher Gestaltungsmängel (ungegliederte Fenster mit hässlichen Rollläden) ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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