Kreuzungsbereich Friedhofstraße - Untergasse - Obergasse - Hüttenbergstraße, Untergasse 2, Untergasse 1, Hüttenbergstraße 1, April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Ev. Kirche von der Friedhofstraße Richtung Ortsmitte, April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Backhaus (Obergasse 1) (Foto: K. Marschall (LfDH))
Untergasse 6-14, Blick nach Osten, April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Scheunen Untergasse 9-15 (südliche Scheunenzeile), April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Scheunen Untergasse 30-16 (nördliche Scheunenzeile), April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Scheunen Obergasse 18B-18A (südliche Scheunenzeile), April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Scheunen Hüttenbergstraße 5-11 (westliche Scheunenzeile), April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Obergasse 2-3
Untergasse 1, Hüttenbergstraße 2
Untergasse 26
Hüttenbergstraße 13
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Allendorf
  • Gesamtanlage Dorfkern
Gesamtanlage

Die Gesamtanlage umfasst den historischen Ortskern, der sich etwa bis Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt hat:

Friedhofstraße 1-3, 2-8

Hintergasse 1-6

Hüttenbergstraße 1-15, 2-14

Kleebachstraße 3

Obergasse 1-15, 2-22

Untergasse 1-19, 2-32

Das Zentrum des alten Dorfkerns befindet sich südöstlich der Kirche am sogenannten Backhausplatz. Am dortigen Kreuzungsbereich treffen sich die dörflichen Hauptstraßen: die nach Gießen führende Untergasse, die nach Westen als Obergasse weitergeführt wird, die Friedhofstraße Richtung Norden sowie die nach Süden führende Hüttenbergstraße. Die Dorferweiterungen des ausgehenden 19. und des 20. Jahrhunderts erstrecken sich Richtung Westen, Süden und vor allem nach Nordosten.

Die historische Gebäude- und Parzellenstruktur ist noch weitgehend erhalten und ablesbar. Das historische Dorfbild ist geprägt durch die vielfach erhaltenen Hüttenberger Hofreiten aus dem 17. bis 19. Jahrhundert. Die grundsätzlich giebelständig zur Straße orientierten Wohngebäude besaßen das für die Region typische Hüttenberger Hoftor. Entlang der längsseitigen Grundstücksgrenze liegen niedrigere Nebengebäude, die mittlerweile oft durch Neubauten ersetzt wurden. Die Hofanlagen werden rückwärtig durch Scheunengebäude begrenzt. Aufgrund der einheitlichen Hof- und Parzellenstruktur haben sich so zusammenhängende Scheunenzeilen entwickelt, die vor allem noch in der Untergasse, der südlichen Obergasse sowie der westlichen Hüttenbergstraße erhalten sind.  Hinter den Scheunenzeilen erstrecken sich lange, schmale Gartengrundstücke, die als Grüngürtel den historischen Ortsrand markieren. Obwohl einige Gebäude stark überformt oder durch Neubauten ersetzt wurden, hat sich der Grundriss der ehemaligen Hofanlagen erhalten.

Die regelmäßige Ortsstruktur aus den meist giebelständigen Hofreiten, den rückwärtigen Scheunenzeilen sowie den Grünflächen sind von besonderer Bedeutung für die historische Ortsentwicklung und daher aus geschichtlichen Gründen Gesamtanlage.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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