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Das vermutlich aus dem frühen 19. Jahrhundert stammende giebelständige Haus (verputztes Fachwerk) wird durch den verschieferten Giebel und die symmetrisch angeordneten Fenster (Holzgewände, Klappläden, alte Sprossenteilung) geprägt. Es hat ein Zwerchhaus in der Achse des seitlich gelegenen Eingangs und ist auf der Rückseite um drei Fensterachsen (Flachbogenfenster) erweitert. Zusammen mit der relativ großen Scheune (Bruchsteinsockel mit Halbkreisfenstern, kräftiges, qualitätvolles Fachwerk) und dem Kopfsteinpflaster des Hofes ist das am Rande des alten Ortskernes gelegene Anwesen Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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