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Giebelständiges, verputztes Fachwerkhaus mit symmetrischer Giebelfassade. Wie das Pendant (Nr. 13) ist das zweigeschossige Wohnhaus vermutlich im 17. Jahrhundert entstanden. Zur Hofreite gehörte ein nicht mehr erhaltenes, reich verziertes Hüttenberger Hoftor, das von Zimmermeister Caspar Euler I. 1787 errichtet wurde. Wegen seiner ortsbildprägenden Lage am historischen Ortsausgang und wegen der vermuteten Qualität des Fachwerks ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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