Obergasse 5, April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Obergasse 5, Detail, April 2023 (Foto: K. Marschall (LfDH))
Obergasse 5
Obergasse 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Allendorf
  • Obergasse 5
Flur: 1
Flurstück: 98/4

Giebelständiges Fachwerkhaus des 17. Jahrhunderts mit symmetrisch gestalteter, reich verzierter Giebelfassade. Der an den Seiten und im Untergeschoss (hoher Sockel) verputzte Bau zeigt qualitätvolles, urwüchsiges Fachwerk. Bemerkenswert sind vor allem die kräftigen, durch ornamentale Schnitzereien verzierten Eckpfosten, die Mann-Formen mit Gegenstrebe im Eckbereich, die reich gestaltete Giebelprofilierung und die dekorativ in das Gesamtbild eingebundenen Balkenköpfe. Eine Besonderheit des Baus ist die erkerartig hervorgehobene Mittelpartie (Fenstererker oder "fränkischer Erker") die mit ihren zwei Fenstern und den vier Brüstungsfeldern (innen Rauten, außen Andreaskreuz mit Sonnenring) ebenfalls symmetrisch gestaltet ist. Schöne Details sind außerdem die mit geschnitzten Schreckköpfen verzierten Konsolen der Erkerpfosten. Das für das Ortsbild bedeutende Haus, das früher zusammen mit dem großvolumigen Hinterhaus als Gasthaus (Zur Linde) genutzt wurde, verkörpert beispielhaft den ausgereiften Typus des Hüttenberger Bauernhauses. Es ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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