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Ineinander verschachtelter Komplex einer Hofreite (ehemalige Gastwirtschaft, Spezereihandlung und Schneiderei). Traufseitig zur Straße gelegenes Wohnhaus (verputztes Fachwerk) des 17. Jahrhunderts (ehem. an Hüttenbergstraße 2 angebaut) mit einem wohl noch aus dem 18. Jahrhundert stammenden, ebenfalls mit der Traufe zur Straße orientierten, schmalen Nebengebäude. Die große, mit einem hohen Bruchsteinsockel ausgestattete Scheune ist nicht mehr erhalten. Aufgrund der sozial- und wirtschaftsgeschichtlich interessanten Kleinteiligkeit und der charakteristischen, verwinkelten Hofsituation und nicht zuletzt wegen des vermuteten qualitätvollen Fachwerks (Hauptbau) ist das gesamte Anwesen als Bestandteil des historischen Dorfkerns Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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