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Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkhaus ist vermutlich gegen Ende des 17. Jahrhunderts entstanden. Es zeigt im Obergeschoss und im Giebelbereich kraftvolles, an den Eckpfosten zurückhaltend verziertes Fachwerk der Entstehungszeit, während die schwächeren Hölzer des Erdgeschosses (Streben verlaufen in entgegengesetzter Richtung wie im Obergeschoss) sicher verändert bzw. erneuert wurden. Bemerkenswerte Details sind die Mannfiguren im Giebel, an den Ecken und im Zentrum der Seiten. Das zweizonige, auf einem gemauerten Bruchsteinsockel errichtete Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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