An der Schule 4
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • An der Schule 4
Flur: 2
Flurstück: 168

Stattliche Hofreite mit Hüttenberger Dreiseithof, bestehend aus Wohnhaus, Auszügler, Scheune, Nebengebäuden und Hoftor. Der in den letzten Jahren mustergültig restaurierte Hof bildet den Auftakt zu einer ganzen Reihe bedeutender Höfe, die als ein übergreifendes Ensemble zu betrachten sind. Das im 17. Jahrhundert entstandene, giebelständige Wohnhaus zeigt kräftiges, qualitätvolles Fachwerk. Besonders schön sind die Mannformen (Eckbereich) im vorkragenden Obergeschoss, die mächtigen, zum Teil stark gekrümmten Streben an der Traufseite und die mit Rauten verzierte und mit einem Oberlicht versehene, hölzerne Originaltür. Das wohl im 18. Jahrhundert errichtete, relativ große Altenteil (regelmäßiges, doch schwächeres Fachwerk) zeugt ebenso wie das außergewöhnlich breite und reich geschmückte Tor von Wohlhabenheit und Repräsentationsbedürfnis. Über die Entstehung des aufgrund seiner Breite vom Grundschema des Hüttenberger Tores abweichenden Tores gibt eine Inschrift Auskunft: W M C W A (= Werkmeister Conrad Wagner) DIESES DOHR HAT ERBAVEN LASSEN HERR IOHANN GEORG KVRZ VND MARIA ELISABETHA 1792. Es handelt sich um ein überdachtes, mit Torfahrt (geschwungene, kurze Kopfbänder) und Pforte (Winkelbänder) ausgestattetes Tor. Zwischen den beiden Öffnungen ist eine Bretterwandung eingeschoben, die ebenso wie die links gelegene Pforte von einer Gefachzone überfangen wird. Das Motiv des von einer Raute durchzogenen Andreaskreuzes wird dabei dreimal wiederholt. Beide Zugänge sind durch ein gewulstetes Band optisch miteinander verbunden. Bemerkenswert und in dieser Form einzigartig ist das alte Türblatt (aufgesetzte Fugendeckleisten, Winkelversteifungen) der Pforte. Wegen seiner seltenen Vollständigkeit, seiner Bedeutung für das Ortsbild und nicht zuletzt aus künstlerischen Gründen ist der gesamte Hof Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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