Rheinfelser Straße 21
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Rheinfelser Straße 21
Flur: 2
Flurstück: 221

Exponierte, leicht in den Straßenraum ragende Hofreite des frühen 19. Jahrhunderts auf schmalem, in die Tiefe gehendem Grundstück. Das stark gestörte (Fenster), in schlechtem Zustand befindliche, mit der Traufe zur Straße orientierte Wohnhaus (hoher Bruchsteinsockel, rechtsseitige, überbaute Torfahrt) erfüllt eine wichtige Funktion im historisch gewachsenen Ortskern. Zusammen mit dem ebenfalls leicht in die Straßenflucht vorspringenden, früheren Rathaus rahmt es den der alten Schule vorgelagerten Platz, auf dem im 18. Jahrhundert ein öffentlicher Brunnen angelegt wurde, ein. Wegen ihrer Bedeutung für das Ortsbild ist die Hofreite Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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