Rheinfelser Straße 23
Rheinfelser Straße 23
Rheinfelser Straße 23
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Rheinfelser Straße 23
Flur: 2
Flurstück: 222/2

Stattliche, in der Substanz stark gefährdete Hofreite. Gegenüber der Verbindungsgasse zwischen Rheinfelser Straße und An der Schule gelegen, markiert der im Winkel zur Straßenflucht stehende Hof die Stelle im Ortsbild, an der sich im Mittelalter ein befestigtes Dorf- oder Straßentor befunden haben könnte. Charakteristisch für die ungewöhnliche Situierung der Hofanlage ist das vor dem Wohnhaus ansetzende, mit einer Mauer umgebene, gegenüber der Straße erhöhte Gartenareal, das im spitzen Winkel an das Nachbargrundstück anschließt. Das im 18. Jahrhundert errichtete, mit dem Giebel zur Straße orientierte Fachwerkwohnhaus hat einen hohen Sockel. Es ist, wie die Asymmetrie des an der Vorderfront freiliegenden Fachwerkes erkennen lässt, links sekundär erweitert. Das im Bereich der Hofeinfahrt stark vorkragende Obergeschoss und die kräftig hervortretenden Balkenköpfe lassen ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit unter dem Verputz vermuten. Wichtig für den Straßenraum ist das zwischen das Wohnhaus und das Nachbarhaus eingespannte Tor (Torfahrt mit eingeschnittener Pforte). Auch die übrigen Gebäude der Hofreite, der rechtwinklig an das Haupthaus ansetzende Anbau, die seitlichen Wirtschaftsgebäude und die aus zwei Teilen bestehende geräumige Scheune (frühes 19. Jahrhundert) bieten das selten vollständige Bild einer historisch gewachsenen, sicher mehrfach veränderten Hofsituation. Zum atmosphärisch stimmigen, aber leider desolaten Gesamteindruck tragen die noch vollständig erhaltenen bäuerlichen Gerätschaften und die alte Pflasterung des Hofes bei. Der für das Ortsbild eminent wichtige Hof ist in seiner Gesamtheit (einschließlich des erhaltenen Bauerngartens) Kulturdenkmal aus städtebaulichen und kulturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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