Rheinfelser Straße 41
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Rheinfelser Straße 41
''Steinernes Haus''
Flur: 2
Flurstück: 235

Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus hellen Bruchsteinen mit Fachwerk im Giebelbereich. Das nach hinten sekundär erweiterte, mit hochrechteckigen Fenstern (Klappläden) ausgestattete Haus steht in auffälligem Winkel zur Straße. Es liegt exponiert am Ende der S-Kurve der Rheinfelser Straße, die hier in einen gradlinig verlaufenden Teilabschnitt übergeht. Zusammen mit der schräg gegenüber liegenden Hofreite Rheinfelser Straße 52 markiert es die Stelle, an der sich nach einer Ortserweiterung Richtung Südwesten ein befestigtes Tor befunden haben könnte. Als einziger massiver Bau der historischen Bebauung entstand das Haus anstelle eines älteren, das bei dem Brand von 1743 zerstört wurde. Eine Bestimmung, die nach dem Brand wohl nur kurzzeitig beachtet wurde, besagte, dass künftig nur noch Häuser aus Stein erbaut werden sollten. Gemäß einer Balkeninschrift wurde das Haus 1747 von Johannes Volk und seiner Ehefrau geb. Müller aus Rechtenbach erbaut. Der beigefügte Spruch: „Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf Ihn, er wirds wohl machen." verdeutlicht die tiefe Frömmigkeit der Erbauer. Wegen seiner straßenbildwichtigen Funktion und seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung ist das Haus Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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