Unter der Burg 2, Hofzugang
Unter der Burg 2, Garteneinfriedung
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Wetteraukreis
Münzenberg
  • Unter der Burg 2
Ehem. Pfarrhaus
Flur: 1
Flurstück: 277/1

Die Münzenberger Kirche war in historischer Zeit mit mehreren Pfarrstellen besetzt. Eines der beiden überlieferten Pfarrhäuser verlagerte während des 15. Jahrhunderts seinen ursprünglichen Standort in der direkten Nachbarschaft des Kirchhofes auf ein Areal an der nördlichen äußeren Burgmauer. Es gelangte aus einer Schenkung der Burgmannenfamilie von Bellersheim in kirchlichen Besitz und umfaßte einen Garten und eine Hofstelle. Baufälligkeit machte 1616 einen Neubau erforderlich, der als winkelförmiger Fachwerkbau unter Verwendung älterer Hölzer entstand. Er erhielt im 18. Jahrhundert einen in südöstlicher Richtung sich erstreckenden weiteren Flügel als Ergänzung. Das gesamte Anwesen, das seine Zweckbestimmung als Pfarrhof bis 1969 erfüllte, ist von einer Bruchsteinmauer eingefriedet. Die Nord-West-Eke des Grundstückes akzentuiert ein Pavillon mit Zeltdach, ein Zugang zu ihm ist inschriftlich 1787 datiert. Ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert drei sandsteinerne Pfosten als Hauptzugang zum Hof, die beiden westlichen als Mannpforte durch einen Sturzbalken verbunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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