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Unmittelbar südlich der Pfarrkirche ein zweigeschossiger Fachwerkwohnbau mit Krüppelwalmdach, der sich durch die vollständige Erhaltung seines alten Konstruktionsgefüges auszeichnet; im vordersten Deckenbalken über dem Erdgeschoß auf der Giebelseite zur Mühlenstraße die Inschrift JESUM CHRISTUM HABUT ADJUTUCEM CUJUS CRUX MEA GLORIA AD 1681 28TER MARTII.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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