Burg 2, Gerichtstürmchen
Burg 2, Nordecke
Burg 2, Feldseite
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Burg 2
Wirtschaftsgebäude und Gerichtstürmchen
Flur: 1
Flurstück: 142/2

Im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts (Datierung an einem nicht in situ befindlichen Fenstersturz: 1690) entstanden den Burghof nach Nordwesten abschließende Wirtschaftsgebäude für das Burggut.

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurden sie genauer bezeichnet: "Zwo Scheuren und Stallung. Drey Pferdeställe, Wagenremise und Schafstall. Schweinestallung." Von 1886 bis 1906 war der Betrieb der Molkereigenossenschaft Fulda-Lauterbach und ab 1899 für einige Jahre die Molkereischule darin untergebracht. In den frühen 1960er Jahren wurden die Gebäude großenteils für die Nutzung als Garagen umgebaut. Erhalten blieb etwa in der Mitte der Hofseite über dem Hals eines 1679 entstandenen Kellers das sog. Gerichtstürmchen, das 1859 durch Hugo von Ritgen erneuert worden war (Inschrift: C.R.F.z.E. [Curt Riedesel Freiherr zu Eisenbach] 1859). Es besteht aus einem achtseitigen, mit Schnitzereien und gotisierenden Öffnungen versehenen Fachwerkgeschoss, das von einem hohen, verschieferten Spitzhelm mit Wetterfahne bekrönt wird. Die für Ritgens Fachwerkrezeption besonders typischen genasten Zierhölzer in den Brüstungsfeldern sind in jüngerer Zeit durch einfachere Konstruktionen ersetzt worden.

Rückseitig zur Straße Hinter der Burg springt die Nordecke der ehem. Wirtschaftsgebäude bastionsartig vor. Im Bruchsteinmauerwerk zum Teil schießschartenartig schmale, zum Teil größere Rechteckfenster, diese mit profilierten Sandsteingewänden und verschlossen durch eiserne Gitter. Abschließend ein Fachwerkgeschoss unter Walmdach, das kräftige Gefüge dürfte auf die Bauzeit der Wirtschaftsgebäude zurückgehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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