Burg 4, ehem. Pächterhaus
Burg, Tor zur Cent
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Burg 4
Ehem. Pächterhaus
Flur: 1
Flurstück: 140

Breit gelagerter Bruchsteinbau mit Eckquaderung, nach der Datierung in der Giebelbekrönung 1680 errichtet als repräsentatives Wohnhaus für den Pächter des in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ausgebauten landwirtschaftlichen Gutes in der Burg. Das Erdgeschoss mit Kellerfunktionen, darüber ein Wohngeschoss mit gekuppelten rechteckigen Fenstern in profilierten Sandsteingewänden. Die nordwestliche Traufseite des Hauses prägt (neben der Burgwirtschaft) den Eingang zur Burg von der Cent her, während der Nordostgiebel dem Burghof zugewandt und als Schauseite gestaltet ist; er wirkt jedoch weniger durch Details als durch Größe und Proportionen. Der Umriss des durch profilierte Gesimse in drei Geschosse getrennten Giebels steht in der Tradition der geschweiften Giebel der Renaissance, ist jedoch zu einem „Stufengiebel" erstarrt, wobei die untere der beiden Stufen jedes Geschosses als Viertelkreis ausgebildet ist (in der Schlichtheit ähnlich den vor dem Dreißigjährigen Krieg entstandenen Häusern der Darmstädter Alten Vorstadt). „Renaissanceformen sind hier (in Lauterbach, d. V.) in die breiteren Proportionen des Barock übersetzt worden. Da in Deutschland während des Dreißigjährigen Krieges die Bautätigkeit weitgehend ruhte und somit die fortlaufende Entwicklung der ... Baukunst unterbrochen wurde, konnten sich die Ansätze des bodenständigen Frühbarock nicht zur Reife entfalten ... Wir haben (beim Pächterhaus, d. V.) das interessante Beispiel eines Zurückgreifens auf Giebelformen des 16. Jahrhunderts, bei dem unter Weglassung alles ornamentalen Beiwerks dem veränderten Proportionsgefühl Rechnung getragen wird," schrieb Carola Runge. Der Südwestgiebel des Pächterhauses mit ähnlicher Silhouette ist heute durch angebaute Häuser verdeckt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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