Eisenbacher Tor 2
Eisenbacher Tor 2, Schnitt vor den Umbauten des Erdgeschosses
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Eisenbacher Tor 2
Flur: 1
Flurstück: 989/1

Zum Platz hin giebelständiges, recht breites, aber nur wenig tiefes zweigeschossiges Fachwerkbürgerhaus unter Krüppelwalmdach. Das Haus ist von hoher städtebaulicher Bedeutung und in der Gesamtwirkung durch Gefüge und Zierformen überaus repräsentativ.

Auffällig war vor dem 1925 erfolgten Geschäftseinbau das recht hohe, horizontal unterteilte Erdgeschoss, dessen Konstruktionsweise noch an der linken Traufseite zu erkennen ist; die rechte wurde nach 1925 angepasst erneuert. Die Eckständer des auskragenden Obergeschosses zeigen ein Säulendekor: breite Schäfte mit reichen, erst leicht volutenartig ausgebildeten und mit Waffelmuster verzierten Enden. Der Aussteifung des Gefüges dienen lange gebogene Streben und genaste Kopfwinkelhölzer, dazu Wandständer mit kurzen, ebenfalls genasten Fußstreben, die mit den langen Streben korrespondieren. Auffällig das Band aus neun Fenstern. Das untere der beiden vorkragenden Dachgeschosse zeigt ähnliche Gefügeformen, das obere in vier Brüstungsgefachen divergierende Fußstreben, so dass die gesamte Fassade als mit "Vorhangbögen" (M. Gerner) überzogen scheint. Quergebälke und vorstehende Balkenköpfe blieben ohne besondere Zier. Unter dem Haus wie auch unter dem rückwärtigen, 1851 für die Einrichtung einer der ersten beiden privaten Brauereien Lauterbachs entstandenen, teils massiven Anbau je ein Gewölbekeller.

Trotz aller Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss blieb das relativ aufwändig profilierte Türgewände erhalten. Dort nennt das Haus seinen Bauherrn: BALTZER ZIPF MICH BAVWEN LIS BEI CHRISTO DIE EWIGE FREVT GWIS. Der Kaufmann Baltzer Zipf hatte - nach Quellen im Stadtarchiv - das Grundstück 1586 erworben und verstarb 1625. Damit war eine frühere Bauzeit als das bisher in der Literatur angegebene späte 17. Jahrhundert zu vermuten, was durch eine dendrochronologische Untersuchung bestätigt werden konnte. Das Haus ist demnach 1602 errichtet worden, wobei Hölzer des 14. Jahrhunderts wiederverwendet wurden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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