Steinweg 24
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Neuer Steinweg 24
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 797/1

Das zweistöckige Fachwerkwohnhaus bildet den Abschluss der östlichen Häuserzeile des Steinwegs. Dadurch und wegen seines relativ ungestörten Gefüges kommt ihm eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Errichtet in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts weist es traufseitig eine zweizonige Teilung vor, Eck- und Bundständer werden durch dreiviertelhohe Streben stabilisiert. Entsprechend der Bauzeit ist die Auskragung des Obergeschosses nur noch angedeutet, das Quergebälk ohne Zier. Über der Traufseite mittig ein Zwerchhaus, wie der Dachstuhl aus dem 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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