Evangelische Kirche, Innenraum nach Nordwesten
Evangelische Kirche, Kanzel
Hauptstraße 12, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Patronatsloge, Detail
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Kirche, Malerei
Evangelische Kirche, Kruzifix
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Allmenrod
  • Talstraße 12
Evangelische Kirche
Flur: 21
Flurstück: 133

Am nordöstlichen Rand des Dorfes und ursprünglich durch Häuser von der Straße getrennt, wurde die Allmenröder Kirche 1728-29 durch Zimmermeister Parr aus Lich erbaut. Sie entstand über hohem Sandsteinsockel als geosteter Fachwerk-Saalbau mit dreiseitigem Schluss.

Die wandhohen Ständer des Gefüges sind vierfach verriegelt und gleichsam zweigeschossig verstrebt. Im oberen „Geschoss" sitzen die segmentbogig abschließenden Fenster.

Das Gotteshaus gehört zu den größeren der Vogelsberger Fachwerkkirchen, ist aber in seiner relativ schlichten Konstruktionsweise kleineren und älteren Bauten ähnlich. Eine Verkleidung mit Schindeln bestand wohl schon früh, denn eine Freilegung des Fachwerks 1981 blieb witterungsbedingt nur ein Zwischenspiel.

Das Kirchendach ist über dem Eingang mit einem Krüppelwalm versehen, oberhalb des Chores trägt es den acht, gestaffelten und wie das Dach selbst verschieferten Haubendachreiter mit altem bekrönendem Hahn.

Den auffallend steil proportionierten Innenraum untergliedert die dreiseitige Empore aus der Bauzeit. Ihre Brüstungsmalereien - Darstellungen der Apostel und des Salvator Mundi - sind 1885 übermalt und 1923 erhaltenen Resten entsprechend rekonstruiert worden.

Die barocke Kanzel, vielleicht ebenfalls 1885 purifiziert, ist an der Südseite des flachen Chorbogens angebracht, der den Längsunterzug der flachen Decke unterstützt.

Die Empore wurde im Osten für die Orgel erweitert, deren ansprechender Prospekt in Formen der Neorenaissance gehalten ist. Unterhalb der Orgel befindet sich die durch Holzgitter verschlossene Sakristei, unter der Nordempore ist die Patronatsloge durch in floralen Formen ausgesägte, bogenartig angebrachte Schleierbretter hervorgehoben.

Die Allmenröder Kirche ist Kulturdenkmal aus orts-, architektur-, kunst- und kirchengeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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