Friedhof, Gefallenen-Ehrenmal von Süden
Außerhalb der Ortslage, Friedhof, Eingang von Südwesten
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Allmenrod
  • Am Dirkelberg 8
Friedhof
Flur: 31
Flurstück: 21

Der Friedhof wird von einer (in jüngster Zeit nach Westen erweiterten) niedrigen Trockenmauer aus großen, flachen Basaltsteinen umgeben. Das zum Dorf hin gelegene Portal rahmen zwei Sandsteinpfosten mit profilierten, kugelbekrönten Abdeckungen. Sie sind mit Inschriften versehen. Links ist eine Variante des Mottos des seinerzeit berühmten Dessauer Begräbnisplatzes nur noch schwer lesbar: „Sterben ist nicht (...)/ Tod ist nicht Vernichtung/ ist Veredlung der (...)"; rechts steht: „Eingeweiht den 17d Decbr. 1827".

In der Achse des Eingangs im oberen Bereich des Friedhofs erhebt sich das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs, ein vierseitiger, aus Sandsteinquadern gefügter Pfeiler mit angedeuteten Pilastern an den Ecken. Oberhalb der Inschriftplatte erscheint das Relief eines Helms mit Rosen und Schwert. Hinter dem Pfeiler stehen eine Rotbuche (gepflanzt 1853) und im Halbkreis angeordnet Sandsteinkreuze mit den Namen der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges. Die Einfassung des Allmenröder Friedhofs mit den das Portal rahmenden Pfosten sowie das Gefallenendenkmal mit der Buche sind als Kulturdenkmäler aus orts-, kunst- und kulturgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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