Dornweg 9, Rückseite, Detail
Dornweg 9
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Maar
  • Dornweg 9
Einhaus
Flur: 1
Flurstück: 282/1

Der mit dem Wohnteil zur Straße giebelständige Einhof aus dem späten 18. Jahrhundert ist in mehreren Phasen bis um 1900 zum Winkelhof erweitert worden. Fachwerk der Entstehungszeit hat sich mit Mann-Figuren und verzierten Eckständer im Obergeschoss des Wohnteiles erhalten. Künstlerisch bemerkenswert zeigt die um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Verlängerung des Wirtschaftstraktes an ihrer Rückseite in den Gefachen Kratzputz mit Darstellungen u. a. eines Vogels, Sterns, Herzens und floraler Ornamentik. Der Hof ist wegen des im Lauterbacher Raum einzigartigen Bauschmucks auch aus künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu bewerten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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