Hauptstraße 10
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Maar
  • Hauptstraße 10
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 96/5

Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus des Bauernhofes gehört zu wesentlichen Teilen der Zeit der Wende zum 17. Jahrhundert an und ist damit das augenscheinlich älteste im Dorf. Auf die Bauzeit deutet außer der starken Geschossauskragung insbesondere die Gestaltung des Quergebälks: zwischen schlichten, kräftigen Balkenköpfen mit abgefasten Kanten sitzen konkave Füllhölzer und die Unterkanten von Stockschwelle und Rähm sind mit einem Rundstabprofil versehen. Die Konstruktion des Obergeschosses ist einfach verriegelt und zeigt an der Giebel- und Rückseite eine den „Alsfelder Streben" des frühen 16. Jahrhunderts verwandte Versteifung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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