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Gegenüber der Einmündung eines zum Kirchhof führenden Stichweges in die Hauptstraße liegt der tiefgestreckte, hakenförmig bebaute Hof, der in seiner heutigen Erscheinung auf die Zeit um 1700 zurückgeht. Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude ist verputzt mit deutlich sich abzeichnenden Geschoßversätzen. Das Gefüge des dreizonigen Baus scheint weitgehend ungestört erhalten zu sein. Besonders schön auch der ursprüngliche ebenerdige Eingang in der mittleren Gebäudezone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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