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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, quer in zwei Besitzhälften geteilt; durch die Ausbildung der Querbalkendecke mit Stichgebälk sowie die Aussteifung im Obergeschoß durch kreuzende Kopf- und Fußstreben ist der Bau mit dem Wohnhaus des Hofes Baidergasse 4 vergleichbar und in dieselbe Entstehungszeit um 1500 einzuordnen. Zusammen mit anderen Bauten wie vor allem dem Rathaus (s. Homburger Straße 2) bezeugt Baidergasse 11 eine Blütezeit Ober-Rosbachs am Übergang von Mittelalter zu Neuzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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