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Insgesamt gut erhaltene dreiseitige Hofanlage an der Ecke zum Neuen Weg, auf dessen westlicher Seite die ehemalige Ober-Rosbacher Stadtmauer verlief; in der Friedberger Straße befand sich hier das sogenannte „Obertor“. Es ist zu vermuten, daß der Hof nach dessen Abbruch 1821 errichtet wurde. Geringfügige Veränderungen, wie die Verlegung des Eingangs des Wohnhauses von der Straßen- zur Hofseite heben nicht die eindrucksvolle Geschlossenheit des Hofes auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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