Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Geschlossen erhaltene U-förmige Hofanlage auf der nördlichen Seite der Einmündung der Steinstraße in die Homburger Straße; das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude wurde im 18., vielleicht sogar noch im 17. Jahrhundert errichtet. Der Bau ist verputzt, Geschoßversätze zeichnen sich deutlich ab. Größe und Lage der Fenster lassen ein ungestörtes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vermuten. Im Giebeldreieck ist ein Fensterpaar mit bleigefaßter Verglasung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |