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Zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkwohnbau, der zusammen mit dem gleichartigen und direkt anschließenden Gebäude Steinstraße 2 die Bebauung entlang der alten Ortsmauer abschließt. Beide Fachwerkbauten sind verputzt und entstammen der Zeit um 1700. Sozialtopographisch sind sie bedeutsam als Zeugnis für die Ansiedlung kleinerer Hof- und Wohnstellen an den historischen Ortsrändern. Im Falle von Homburger Straße 13 und Steinstraße 2 in Ober-Rosbach kontrastieren sie augenfällig zu den Richtung Marktplatz gelegenen größeren Hofanlagen der Homburger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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