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Relikt eines herrschaftlichen Hofes zu dem auch das angrenzende Anwesen Königstraße 20 gehört haben soll. Ob es sich bei dem Hof tatsächlich um einen älteren hanauischen Amtssitz gehandelt hat (vgl. Hauptstraße 12 und 14), muß vorläufig ungeklärt bleiben. Das in Bruchsteinmauerwerk mit Werksteingewände ausgeführte Tor durch die Lage in der Blickachse der von der Hauptstraße quer abgehenden Amtsgasse im Ortsbild von Rodheim besonders markant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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