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Ein zweigeschossiger, durch Kniestock erhöhter Bau, der 1880 entstanden sein soll; als Blickpunkt der östlichen Hauptstraße im Ortsbild von herausgehobener Lage. Die als spätklassizistisch zu charakterisierende Gestaltung der Hauptfassade wird dem besonderen Standort gerecht durch das kräftige Ortganggesims und durch die Betonung der mittleren der drei Fensterachsen durch ein gekuppeltes Dachgeschoßfenster. Im Detail verfeinert sich das Bild durch die sorgfältige Profilierung der Fenstergewände oder durch die dekorativen Brüstungsgitter der drei Obergeschoßfenster. Das Pfarrhaus wird rückwärtig von einem Mauerzug eingefaßt, der als Teil der alten Ortsbefestigung anzusehen ist (s. auch Ortsbefestigung).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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