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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude des frühen 18. Jahrhunderts, das in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts seitlich einen traufständigen Anbau erhielt; durch diesen Anbau, der wie der Ursprungsbau verputzt ist, führt die Einfahrt in den Hof, der zunächst nur hakenförmig umbaut war. Hinter der den Hof rückwärtig begrenzenden Scheune ist noch das Fundament eines Schalturms der alten Ortsummauerung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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