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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude; es ist mit Platten verkleidet, Größe und Lage der Fenster lassen aber ein ungestörtes Fachwerkgefüge wahrscheinlich des 17. Jahrhunderts vermuten. Im Obergeschoß sind sehr schöne zweiflügelige Fenster mit ebenfalls zweiflügeligem Oberlicht und in Blei gefaßter Verglasung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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