Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Anwesen grenzte ursprünglich an die längs seiner Südseite verlaufende Ortsbefestigung. Bemerkenswert zunächst das zweigeschossige Fachwerkwohngebäude; das Fachwerk auf der Straßenseite im Obergeschoß und im Giebeldreieck sichtbar. Blickfang ist im Obergeschoß ein sich über die mittleren fünf Fensterachsen erstreckender Fenstererker. Die darunter gelegenen Brüstungsgefache durch Rauten und Herz ausgeschmückt. Fenstererker und Schmuckformen, ebenso die Eck- und Stuhlpfosten aussteifendenden Mann-Figuren deuten auf eine Entstehungszeit des Gebäudes noch im 17. Jahrhundert hin. Das traufständige Nebengebäude ist trotz seines schlechten Erhaltungszustandes ebenfalls denkmalwert. Es wird als "Kelterhaus" überliefert. Unabhängig von seiner genauen Zweckbestimmung ist es als wichtiger Bestandteil des dörflichen Straßenbildes anzusehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |