Herrngasse, historische Aufnahme um 1900, StAH
Wallstraße 4 - 10
Mussbachstraße 11
Herrngasse, Blick zur Rathausstraße
Oberster Bereich Louisenstraße
Schulberg 1 - 13
Rind'sche Stiftstraße, Seitenarm mit Nr. 26, 28 (links)
Herrngasse mit Schlossplatz
Louisenstraße 7
Louisenstraße 5
Orangeriegasse mit Marstall, rechts
Rind'sche Stiftstraße ab Nr. 1
Häuser der Rathausstraße im Einzugsbereich Obertor
Orangeriegasse
Wallstraße bis Nr. 16
Kreuzungsbereich Schmidtgasse/Mussbachstraße
Blick von der Brücke in die Mussbachstraße
Burggasse, Ecke Rathausstraße
Rind'sche Stiftstraße, Blick zum Obertorbereich
Rückseite von Rind'sche Stiftstraße 7 mit ehem. Gasse
Rind'sche Stiftstraße 1-7
Die Altstadt von Bad Homburg v.d.H, Luftaufnahme, Archiv des Stadtplanungsamtes Stadt Bad Homburg v.d.H. (Foto: Joh. Phil. Gottschalk)
Mündungsbereich Rind'sche Stiftstraße (links), Mussbachstraße (rechts)
Orangeriegasse 2 und 4, historische Aufnahme um 1900, StAH
Louisenstraße 8, Eckhaus zur Haingasse
Urkataster (Montage) Stadt Bad Homburg v.d.H. Situation des Baubestands in der Altstadt vor den für den Bau der Ritter-von-Marx-Brücke vorgenommenen Eingriffen (Archiv des Katasteramtes Stadt Bad Homburg v.d.H.)
Lade Kartenmaterial...
Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Gesamtanlage
Altstadt und Teilbereich Neustadt

Alte Mauergasse: 2a, b, c, 4, 6, 8 (KD)

Altgasse: 1, 9 2, 6

Burggasse: 1, 3, 5, 7, 9, 11, 15, 17, o.Nr. (KD Keilstein), 2, 4, 6 (KD), 8, o.Nr. (KD Turm)

Herrngasse: 1 (KD), 3 (KD), 5 (KD)

Hinter den Rahmen: 1, 3, 5, 7, 9, 11, 11a, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 35, 37 2, 4, 6, 8, 10, 12/14 (KD), 16 (KD), 18, 20, 22, 24, 26 (KD), 34

Höhestraße: 7 (KD)

Louisenstraße: 1 (KD), 3 (KD), 5 (KD), 7, 2, 4/6 (KD), 8

Mühlgasse: 1, 3, 2

Mussbachstraße: 1, 3/5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19 (KD), 21/23 (KD), 25 (KD),37, 39 2, 4, 6, 10, 12

Neue Mauerstraße: 1, 3 4 (KD Mauerrest)

Obergasse: 2 (KD), 4 (KD), 6a (KD Mauerreste)

Orangeriegasse: 2 (KD), 4 (KD)

Rathausgasse: 1 (KD), 3 (KD), 5 (KD), 7, 7a, 9 (KD Mauerrest), 11 (KD), 13, 17 (KD), o.Nr. (KD Turm), 2/4/6 (KD), 8(KD), 10, 12 (KD)

Rind'sche Stiftstraße: 1 (KD), 3, 5, 7 (KD), 9 (KD), 11, 13, 15 (KD), 17 2 (KD), 4, 6, 8, 10, 12, 16, 18 (KD), 20, 22, 24, 26 (KD), 28 (KD), 30 (KD), 32 (KD), 34, 36 (KD), 38, o. Nr. (KD Denkmal)

Ritter-von-Marx-Brücke o.Nr. (KD Brücke)

Sackgasse: 1, 3, 7

Schmidtgasse: 1 (KD), 3, 5 2, 4/6, 8, 10

Schulberg: 1 (KD), 3 (KD), 7/9 (KD), 11 (KD), 13 (KD) 2, 4, 6 (KD), 6 (KD Mauerrest), 8 (KD), 10, 12

Untergasse: 1 (KD) 4/6, 8, 10, 12, 14, 16

Wallstraße: 1, 3, 5, 7, 9, 11, 19, 27/29 (KD Hinterhaus), 31, 33 4, 6, 8 (KD), 10 (KD), 12 (KD), 14 (KD), 16 (KD), 18, 20, 22, 24, 26 (KD), 28, 30

Die Gesamtanlage I umfasst den gesamten, aus den Bereichen "Tal" und "Schloss" bestehenden, altstädtischen Siedlungsraum, einen Teil der 1684 eröffneten neustädtischen Louisenstraße sowie die ab 1698 zur Bebauung freigegebene Wallstraße mit Anrainerliegenschaften an der Elisabethenstraße.

Die Grenze der Gesamtanlage I berücksichtigt den historischen Umriss der Talsiedlung Dietigheim und verläuft in diesem Bereich auf der 1821 zwischen der Straße Hinter den Rahmen und dem Schlossgarten aufgeführten Trennmauer und auf den Fluchtlinien der im frühen 16. Jahrhundert begonnenen Stadtmauer. Der Grenzverlauf beginnt unterhalb des Schlossplatzes mit Ansatz an der "Schlossmauer", verläuft zwischen Schlossgarten und Dietigheim auf den rückwärtigen Grundstückslinien der Liegenschaften Burggasse 8 und Hinter dem Rahmen 1-37. Sodann verspringt er über die Straße Vor dem Untertor und begleitet im Gegenüber die ursprüngliche, einseitige Bebauung Alte Mauergasse. Nach einem Knick nach Süden fährt er in ebensolcher Weise entlang der Neuen Mauerstraße (Mauerrest bei Nr. 4) und endet vorläufig im Bereich des ehemaligen Obertores. Der weitere Verlauf ist durch Mauerbestand auf den Grundstücksgrenzen zwischen Obergasse 6 und 8 nachzuvollziehen. Am Areal des Elektrizitätswerks, Wallstr. 26, verlässt die Grenze der Gesamtanlage den, den Altstadtumriss definierenden Befestigungsgürtel und geht in einen Verlauf über, der durch neustädtische Bebauung diktiert wird. Die Grenze der Gesamtanlage I umfährt des weiteren Liegenschaften an der Elisabethenstraße Nr. 9 und auf der anderen Seite das Areal der ehemals in der Achse Wallstraße gestandenen Synagoge (von 1866) nebst dahinterliegendem jüdischem Gemeindehaus, Höhestr. 7. Nach einem weiteren Seitenwechsel verläuft sie um das Gebäude Wallstr. 33 und folgt ab da den rückwärtigen Grundstücksgrenzen von Wallstr. 31-3. Dort wiederum führt sie, die Häuser Louisenstr. 4/6 und 8 hinter- und umfangend, fort, wechselt zur gegenüberliegenden Häuserzeile, läuft seitlich entlang an Nr. 7 und nimmt alsdann die östliche Seite der Orangeriegasse als Orientierung. Von dort führt die Grenze ein Stück an der Südeite der Herrengasse, bis auf die Höhe von Nr. 3, entlang und deckt sich schließlich mit der den Schlossplatz nach Westen begrenzenden Mauer, um an der "Schlossmauer" zu enden.

Der Bestand an Kulturdenkmälern in der Gesamtanlage I ist typenvielfältig und entstammt unterschiedlichen Siedlungs- und Erneuerungsphasen.

Im Bereich der unteren Altstadt ("Tal") ist in erster Linie das Fachwerkwohnhaus mit jeweils zeittypischen Beispielen, beginnend mit dem 16. Jahrhundert (Rind''sche Stiftstr. 18, 30) vertreten. Giebel- und traufständige Bauten des 17. und 18. Jahrhunderts haben sich isoliert im überformten Umfeld erhalten, finden sich jedoch auch in stärkeren Konzentrationen an den ehemaligen Hauptadern von Dietigheim (Mussbachstraße und Rind''sche Stiftstraße). Barocke und in barocker Tradition stehende Putzbauten, die den geschichtlichen Rahmen des Fachwerkbaus chronologisch schliessen, dominieren vor allem im Einzugsbereich des ehemaligen Obertores. Grössere Eingriffe in den über die Zeit ohnehin schwankenden Baubestand sind seit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts deutlicher überliefert und seit dem 20. Jahrhundert eindeutig festgehalten. Hierbei ist vor allem die Reduzierung des Baubestands anlässlich der Freilegung einer Schneise zum Bau der 1905 fertiggestellten Ritter-von-Marx-Brücke zu nennen. Abgebrochen wurden damals die Häuser Altgasse 3, 5, 7, Burggasse (alte Nummern) 4, 6, 13, Hinter den Rahmen 33 mit dem Bereich der Nummern 26-34, Mussbachstr. 14, Untergasse 1, 3, 5, 7. Das Areal Nr. 1 wurde mit dem Hotel "Zur Brücke" nach 1905 wiederbelegt, wobei dieser Bau mit seinem Grundriss den bogenförmigen Verlauf der gleichzeitig neu wieder angelegten Gasse beeinflusste. Letztlich sei auch die im 20. Jahrhundert schrittweise vorgenommene, einseitige Räumung der Sackgasse erwähnt und die seit den 1970er Jahren im Zuge der Altstadtsanierung erfolgte Auslichtung erwähnt.

Im Gegensatz zur unteren Altstadt weist der ehemalige, seit dem 14. Jahrhundert mit einem Mauerzug umgebene und der Burg vorgelagerte "Schlossbereich", die obere Altstadt, einen äußerst heterogenen Baubestand auf. Von der mittelalterlichen Befestigung selbst sind Mauerstücke (Schulberg 6 und Rathausstraße 9), ein Turmfragment (Keller von Schulberg 2) und der Rathausturm erhalten. Schul- und Hexenturm stellen über altem Fundament und in historisierender Form im 19. und 20. Jahrhundert errichtete Rekonstruktionen dar. Reste der altstädtischen Bebauung in Form von Hofreiten finden sich in der dichten Ortslage von Schulberg 8-12 und exemplarisch gut erhalten mit Orangeriegasse 2. Der von Orangerie-, Herrngasse, Schulberg und dem ehemaligen Verlauf der "Schlossmauer" begrenzte Liegenschaftenblock weist eine Konzentration an Gebäuden öffentlicher Funktionen wie Pfarreien, Schulhaus und Apotheke im Gegenüber zu einem Wirtshaus auf.

Im neustädtischen Bereich der Gesamtanlage I umfasst der Bestand an Kulturdenkmälern vorwiegend Wohnhäuser ehemaliger Hofreiten. Ihr häufig durch Ladeneinbauten verändertes Äußeres ist Spiegel der städtischen Entwicklung Homburgs im 19. Jahrhundert. Die Ausbildung des Kurwesens seit 1834 und die Errichtung der Spielbank 1841 hatten zu einer wirtschaftlichen und sozialen Umstruktuierung geführt, die sich im genannten Stadtraum durch Funktionswandel, Umbauten und auch entsprechendem Ersatz bemerkbar machten.

An der Wallstraße, ehemals Judengasse, haben sich Wohnhäuser aus der barocken Gründungszeit als wenig überformtes Ensemble, Nr. 8-24, und in zwei diesem gegenüberliegenden Bauten, Nr. 9 und 11, erhalten. Resultat der Bautätigkeit des 19. Jahrhunderts ist der Aufbruch der barocken Anlage mit Schwerpunkt an der südlichen Straßenseite durch die Erstellung mehrgeschossiger Miethäuser. Der Umriss des Siedlungsraums im Bereich der geradlinigen, in einem leichten Winkel von der neustädtischen Hauptachse abgehenden Wallstraße, wurde von mehreren Faktoren bestimmt. Zum einen ist dies im Norden die "Schlossmauer", die von Nr. 4-22 die rückwärtigen Grundstücksgrenzen definierte. Auf der Südseite hingegen übte der ehemals bogenförmige Verlauf der Haingasse, die erst in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts begradigt worden war, eine grenzbildende Funktion aus. Diese Situation zeichnet sich noch deutlich an den Grundstücksgrenzen von Nr. 27/29, 31 ab. Einfluss auf die räumliche Entwicklung der Wallstraße hatten auch die im 17. Jahrhundert errichteten Häuser Louisenstraße 4, 6, 8 gehabt. Die ab 1730 intensiv einsetzende Bebauung der Judengasse hatte bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts außerdem auch Gebäude an der (späteren) Elisabethenstraße, Nr. 5/7, 9, entstehen lassen.

Der zur Gesamtanlage I gehörende Bereich Louisenstraße stellt die mit dem Aufbruch der "Schlossmauer" und mit der Einrichtung des Neuen Tores 1684 geschaffene, axiale Verbindung zwischen Schulberg und Frankfurter Landstraße dar. Die Häuser 1-7 entstanden zwischen 1685 und 1687, diejenigen mit den Nummern 4, 6, 8 zwischen 1685 und 1691. Barocke Bauten der zweiten Generation stellen die Wohnhäuser Nr. 1 (1702) und Nr. 5 (1685) dar. Städtebaulich markante Stellungen nehmen die in Ecklage zur Wallstraße bzw. Haingasse befindlichen Gebäude Nr. 2 (ursprünglich ein Wohnhaus von 1712) und Nr. 8 (im Kern von 1686) ein.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.