Nordseite Obergasse Richtung Altstadt
Neue Mauerstraße Ostseite, Aufnahme 1960er Jahre, StAH
Kreuzung Obergasse/Elisabethenstraße
Ostseite Höhestraße nach Norden ab Gymnasiumstraße
Höhestraße nach Norden ab Castillostraße
Ostseite Höhestraße nach Süden ab Gymnasiumstraße
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Gesamtanlage
Höhestraße

Alte Mauergasse: 1

Castillostraße: 1a (KD)

Höhestraße: 7 (KD), 9, 11 (KD), 13, 13a, 15 (KD), 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29 2 (KD), 4, 6 (KD), 8, 10, 10a, 12, 14, 16, 18, 20, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38

Neue Mauerstraße: 7, 9, 11, 13 (KD) 2, 4, 4 (KD Mauerrest) 6, 8, 10, 12, 14, 16

Obergasse: 1, 3 (KD), 5 (KD), 7, 9/11 (KD), 13, 15, 17, 19 8, 10/12, 14, 16, 18, 20/22, 24

Die Gesamtanlage Höhestraße/Neue Mauerstraße/Obergasse umfasst einen im Nordosten der altstädtischen Siedlung gelegenen Stadtraum. Dieser besteht einerseits aus einer vorwiegend barocken, im 19. Jahrhundert städtisch überformten Altstadterweiterung (Obergasse) und andererseits aus zwei Neubaugebieten des 19. Jahrhunderts (Höhestraße, Neue Mauerstraße).

Die ab den 40er-Jahren des 19. Jahrhunderts zügig unternommene Modernisierung des Altgebiets und die Durchführung städtischer Expansionen hatte in ursächlichem Zusammenhang mit der damals erheblich angestiegenen Frequenz des Spielbades und der sich daraus ergebenden Wohnraumnachfrage gestanden.

Die Grenze der Gesamtanlage IV nimmt als Ausgangspunkt ihres Verlaufs den Rest der mittelalterlichen Stadtbefestigung bei Obergasse 6. Sie zieht von dort auf den, weiteren Mauerfragmenten folgenden Grundstücksgrenzen der Häuser Obergasse 6 und 8 erst nach Süden und biegt dann an der rückwärtigen Begrenzung des Areals Wallstr. 26 (ursprünglich Gelände des 1744 aufgegebenen Friedhofs am Obertor, später Garten von Obergasse 8) nach Osten ab. Von da läuft sie, stets die rückseitigen Grenzen der Liegenschaften beachtend, im Hintergrund der Obergasse entlang. Betroffen von diesem, die Elisabethenstraße überspringenden Verlaufabschnitt sind die Grundstücke mit den Nummern 8-12 und 14-18. Bei Obergasse 18 ändert die Grenze abermals ihre Richtung. Sie nimmt dort die westliche und südliche Begrenzung des länglichen Grundstücks von Höhestr. 9 als Orientierung, wechselt alsdann auf die gegenüberliegende Straßenseite und zieht in gerader Linie entlang der Häuserfronten von Höhestr. 10a-2 in Richtung Süden. Das Grundstück des die Ecklage zur Gymnasiumstraße einnehmenden Gebäudes Nr. 2 und auch dasjenige des Nachbarhauses Nr. 4 umfassend, biegt sie nach Norden ab und folgt den rückwärtigen Grenzen der Liegenschaften Nr. 6-18. Nach Überquerung der Castillostraße nimmt sie ihren Verlauf hinter der Nr. 20 wieder auf, umschließt die Areale von Nr. 20, 22/24, 26, berücksichtigt die Grenzführung hinter den Nummern 32, 34, 36 und umfängt schließlich die Liegenschaft Nr. 38. Des weiteren findet der Grenzverlauf dieser Gesamtanlage seine Fortsetzung auf der westlichen Seite der Höhestraße bei Haus Nr. 29. Ab dort verläuft sie auf den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen von Nr. 29 und 27, überquert den Hubbach und führt an dessen Bett, das gleichzeitig Arealgrenze von Neue Mauerstraße 16 ist, in nördlicher Richtung entlang. Der Grenzverlauf beachtet im folgenden die hinteren Begrenzungen von Dietigheimer Str. 5 und 7 und umfasst das Eckhaus Neue Mauerstraße 16. Nach Versprung über die Neue Mauerstraße folgt sie alsdann dem Verlauf der rückwärtigen Grundstückslinien von Nr. 11, 9, 7, um bei Eckhaus Nr. 1 auf die Alte Mauergasse zu stoßen. Von diesem Punkt aus nimmt sie die ehemalige Stadtbefestigung, die in der Flucht der Hausseiten und -fronten von Alte Mauergasse 1 und Neue Mauerstraße 4, 2 nach wie vor wirksam ist, als richtungsgebendes Mittel. Im Bereich des ehemaligen Obertores wechselt der Verlauf auf der Höhe von Obergasse 1 auf die andere Gassenseite zu Nr. 6 und findet am sichtbaren Stadtmauerrest Anschluss an ihren Ausgangspunkt.

Die Struktur dieser Gesamtanlage wird bestimmt von Straßen, die zum einen aus dem Wegenetz der Altstadt entwachsen sind und die zum anderen das im neustädtischen Bereich einmal eingeführte Rastersystem aufnehmen.

So wird mit der in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts neu angelegten Neuen Mauerstraße eine altstädtische Straßenführung über die ehemalige Stadtbefestigung hinausgezogen. Ihre Längenerstreckung bestimmt die um die Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Ausbau des Neuen Weges gewonnene Dietigheimer Straße. Die Bebauung der Neuen Mauerstraße mit Hofreiten konzentrierte sich vorerst auf das neu erschlossene Gartenland im Winkel zwischen Hubbach und Neuem Weg. Eine Ausnahme an der bis 1847 (Nr. 16) mit traufständigen Wohnhäusern bestückten östlichen Straßenseite bildet das giebelständige Haus Nr. 2, das Ersatzbau eines ehemals zur barocken Erweiterung im Bereich Obergasse gehörenden Gebäudes ist. Die Bebauung der westlichen Straßenseite nahm ihren Anfang auf dem Eckgrundstück Nr. 13, das seitlich von einem parallel zur Dietigheimer Straße verlaufenden und vom ehemaligen Untertor hochführenden Pfad tangiert wird. Hier entstand 1864 nach dem Entwurf von Christian Holler das als Kulturdenkmal ausgewiesene Gebäude, das Wohnhaus einer umfänglichen Hofanlage gewesen ist. Der Bebauungsvorgang an dieser Straße wurde zwischen ca. 1872 und 1878 mit der die Nummern 5-11 umfassenden, geschlossenen Zeile beendet.

Eine Kombination beider urbaner Wachstumsmuster lässt sich im extramuralen Bereich der Obergasse feststellen. Diese deckt sich in ihrem anfänglichen Abschnitt zwischen dem (1786/87 abgetragenen) Obertor und der Einmündung Elisabethenstraße mit dem im Mittelalter ausgebildeten altstädtischen Zubringer (Frankfurter Landstraße - Haingasse - Obergasse). Aus der barocken Entwicklungsphase der Obergasse haben sich substantiell am deutlichsten die Areale der ehemaligen Hofreiten Nr. 3 und 9/11 erhalten. Leichte Strukturveränderungen an dieser Gasse ergaben sich im Anschluss an die unter Friedrich V. durchgeführte Begradigung des ersten Abschnitts Elisabethenstraße. Ab 1820 wurden die Eckformationen zur Obergasse hin neu festgelegt und die nordwestliche Verlängerung der Elisabethenstraße als Sackgasse vorgenommen. Der Endpunkt letzteren Straßenarmes wird durch den als künstlicher Wasserlauf bzw. Mühlbach geführte Hubbach bestimmt. Dieses von der Götzenmühle durch die Hub- und Oberen Gärten kommende Wasser bog hinter der Liegenschaft Obergasse 7 im rechten Winkel nach Westen ab, führte gerade auf die Alte Mauergasse zu und gab durch diese Führung später den Verlauf der im Zusammenhang mit der Neuen Mauerstraße angelegten Seifengasse vor. Das Bild der Obergasse wird hauptsächlich geprägt von traufständigen Wohnhäusern des 19. Jahrhunderts. Schlichtere, zweigeschossige Häuser stehen hier im Wechsel mit dreigeschossigen, mehrere Mietwohnungen beinhaltenden Mehrfamilienhäusern (Nr. 3, 5, 9/11). Gerade letztere sind von besonderem Interesse, da sie den um 1840 einsetzenden wirtschaftlichen und sozialen Umschichtungsprozess in Homburg dokumentieren.

Die aus der 1834 begonnenen Befestigung des Lehmkautswegs entstandene Höhestraße (bis 1857 "Am Obertor" benannt) stellt die Verlängerung der damals ebenfalls neu eröffneten Promenade dar. Sie war darüberhinaus bis ins 20. Jahrhundert hinein einzige Ausfallstraße in Richtung Wetterau. Der Lehmkautsweg hatte bis zu dem 1832 im Tausch erfolgten Erwerb der östlich von ihm gelegenen Kirdorfer Gartenstücke die Gemarkungsgrenze gebildet. Die Höhestraße beginnt an der Einmündung der ab 1820 begradigten Haingasse und deren östlicher Fortsetzung Gymnasiumstraße. Endpunkt der Höhestraße ist die an der Gemarkungsgrenze liegende Vergabelung Gluckensteinweg/Kirdorfer Straße. Unterbrochen wird ihr Verlauf an zwei Stellen. Einmal von der Obergasse, an deren Ende (Eckhaus Höhestr. 13 1/2) bis 1830 das Wachhaus gestanden hatte und in deren Gegenüber von der durch den Ausbau des Hardtgässchens entstandenen Castillostraße. Zum anderen bildet die Dietigheimer Straße, die um 1972 in Richtung Höllsteinstraße als Durchbruch verlängert worden ist, einen markanten Einschnitt. Das Erscheinungsbild der Höhestraße resultiert aus der sich auf die Jahre 1843-1858 konzentrierenden ersten Bauphase, aus der die Häuser Nr. 4-42 (dieses 1969 abgebrochen, ehemals Endpunkt der historischen Bebauung Höhestraße) und 15-29 hervorgegangen waren. Ihr entsprangen die durchweg dicht straßenseitig gesetzten, mehrheitlich zweigeschossigen, klassizistischen Wohnhäuser mit klar geschnittenen und axial gegliederten Fassaden, die durch ihren stilistischen Einklang einen homogenen Anblick bieten. Die wenigen aufwendigeren und stilpluralistischen Fassaden (Nr. 2, 6, 15) suchen deutlich die Konkurrenz mit der historistischen Architektur an der Promenade. Nr. 15 meldet diesen Anspruch darüberhinaus mit seinem malerisch in Fachwerk errichteten Nebengebäude an. Eine weitere, die urbane Substanz der Höhestraße ergänzende und auch verdichtende Phase setzte in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts ein (Nr. 2 1862, errichtet auf dem nach der Anlage des ersten Abschnitts Gymnasiumstraße verbliebenen Zwickelgrundstück, Nr. 21 1863, Nr. 22/24 nach 1860, Hofbebauung der Actien Brauerei Homburg, Nr. 31/33 1862, Nr. 11 1902).

Die Bebauung Höhestraße war auf beidseitig des Lehmkautswegs angesiedelten Gärten, die parzelliert wurden, entstanden. Die Häuser der östlichen Straßenseite wurden auf dem 1832 hinzugewonnen, ehemaligen Kirdorfer Gelände und auf "Homburger Gartenland" (s. Kirdorfer Urkataster von 1821/26) erbaut. Das Grundstück, das mit den Nummern 20, 22/24, 26 (mit 18, 30) besetzt wurde, stellte im 18. Jahrhundert einen weiträumigen Privatgarten dar. Auf der westlichen Straßenseite hingegen wirkten hinsichtlich der Parzellierung und Umfang der Baugrundstücke zum einen Grenzverläufe des barocken Umfelds. Dies gilt für die Nr. 15-21, die an das langezogene Areal der ehemals barocken (im 19. Jahrhundert neu überbauten) Hofreite Obergasse 9/11 angrenzen. Auch der Bau der Mehrfamilienhäuser Höhestr. 9 und 11 um die Jahrhundertwende wurde von älteren Strukturen beeinflusst. Die Grundrisse dieser Häuser füllen vollständig die untere Randzone der Areale der ehemaligen Hofreiten Elisabethenstr. 2 und 2a, schräg verlaufende, schmale Gewanne wohl vorbarocken Zuschnitts. Im Bereich der Liegenschaften Nr. 21-31/33 erfüllte der Hubbach eine die rückseitigen Grundstücksgrenzen bestimmende Funktion.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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